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Ratgeber

Elektroprüfung: was wird geprüft, wie oft sinnvoll?

Sichtprüfung, Messung, Funktionsprüfung – und die ehrliche Antwort darauf, ob Sie als Privathaushalt überhaupt prüfen lassen müssen oder nur dürfen.

Ein Käufer möchte vor dem Notartermin ein Prüfprotokoll sehen, ein Vermieter fragt vor der Neuvermietung der Altbauwohnung nach dem Zustand der Elektrik, oder Sie sind nach vielen Jahren einfach unsicher, ob im Verteiler noch alles in Ordnung ist. In jedem dieser Fälle stellt sich dieselbe Frage: Was genau prüft eine Elektrofachkraft eigentlich, und wie oft ist das überhaupt nötig?

Die kurze Antwort vorweg: Eine Pflicht dazu gibt es für Privathaushalte nicht. Wie die Prüfung im Einzelnen abläuft und wann sie sich trotzdem lohnt, lesen Sie im Folgenden.

Multimeter mit Prüfleitungen für die Elektroprüfung
Kurz gesagt

Eine Elektroprüfung besteht aus Sichtprüfung, Messung und Funktionsprüfung – geregelt in DIN VDE 0100-600 (Erstprüfung) beziehungsweise DIN VDE 0105-100 (Wiederholungsprüfung). Für Privatwohnungen und Einfamilienhäuser schreibt kein Gesetz ein festes Prüfintervall vor, anders als im Gewerbe, wo die DGUV Vorschrift 3 gilt. Sinnvoll ist die Prüfung trotzdem bei einem Eigentümerwechsel, vor der Vermietung einer Altbauwohnung oder nach einer größeren Sanierung.

Was bei einer Elektroprüfung genau geprüft wird

Der Ablauf folgt immer derselben Reihenfolge, unabhängig davon, ob es um eine neue oder eine bestehende Anlage geht.

Sichtprüfung

Am Anfang steht der Blick auf die Anlage selbst: Zustand von Zählerschrank, Leitungen, Steckdosen und Schaltern. Beschädigte Isolierungen, lose Klemmstellen oder ein Verteiler ganz ohne FI-Schutz fallen hier häufig schon auf, bevor überhaupt ein Messgerät angeschlossen wird.

Messung

Anschließend werden Werte wie Isolationswiderstand und Schutzleiter gemessen und mit den zulässigen Grenzwerten verglichen. Ob eine Leitung oder ein Stromkreis noch sicher belastbar ist, zeigt sich erst hier – der optische Eindruck allein reicht dafür nicht aus.

Funktionsprüfung

Zuletzt wird geprüft, ob Schutzeinrichtungen wie der FI-Schalter im Ernstfall tatsächlich auslösen. Bei einer neuen oder wesentlich veränderten Anlage gilt dafür DIN VDE 0100-600, bei der wiederkehrenden Prüfung einer bestehenden Anlage DIN VDE 0105-100. Alle drei Schritte fließen anschließend in ein schriftliches Prüfprotokoll ein, das Sie erhalten.

Pflicht im Gewerbe, freiwillig zu Hause

Hier lohnt sich Ehrlichkeit: Für Privatwohnungen und Einfamilienhäuser gibt es keine allgemeine gesetzliche Pflicht zur wiederkehrenden Elektroprüfung. Sie entscheiden selbst, ob und wann Sie prüfen lassen.

Anders im Gewerbe: Dort verlangt die DGUV Vorschrift 3 eine wiederkehrende Prüfung elektrischer Betriebsmittel, mit einem Intervall, das sich aus der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung ergibt – meist zwischen einem halben und vier Jahren. Wie das für einen Betrieb konkret aussieht, zeigt unser Beitrag zur Elektroprüfung im Gewerbegebiet Klotzsche, wo ortsfeste Anlage und ortsveränderliche Geräte meist getrennt geprüft werden.

Wie oft eine Prüfung im Privathaushalt sinnvoll ist

In den gründerzeitlichen Vierteln wie der Äußeren Neustadt, in Pieschen oder Cotta steht in vielen Häusern noch ein Verteiler aus der Erstausstattung oder aus der Sanierungswelle nach der Wende – oft ganz ohne FI-Schutz oder mit alter Leitung hinter frisch verputzten Wänden. Ein guter Anlass für eine Prüfung ist deshalb, unabhängig vom konkreten Stadtteil:

  • Eigentümerwechsel – vor dem Kauf zeigt eine Anlagenprüfung, in welchem Zustand die Elektrik wirklich ist, bevor der Vertrag unterschrieben ist.
  • Vermietung im Altbau – das Prüfprotokoll kann als Nachweis gegenüber Mietern und Versicherung dienen.
  • Nach einer größeren Sanierung – die Prüfung macht sichtbar, ob alte und neue Stromkreise normgerecht zusammenspielen.

Was passiert, wenn die Prüfung einen Mangel findet?

Ein Mangel ist zunächst nur eine Feststellung, kein Grund zur Sorge. Er wird im Prüfprotokoll festgehalten, meist mit einer kurzen Einschätzung, wie dringend er ist. Ein einzelner veralteter FI-Schalter oder ein Verteiler ohne Platzreserve lässt sich in aller Regel planen; ein sicherheitsrelevanter Befund, etwa eine beschädigte Leitung mit freiliegenden Adern, sollte dagegen zeitnah behoben werden. In beiden Fällen entscheiden Sie, wann und durch wen die Behebung erfolgt – das Protokoll ist eine Grundlage für diese Entscheidung, kein Anlass für einen ungefragten Zusatzauftrag.

Was Sie selbst tun können — und was nicht

Die Prüftaste am FI-Schalter dürfen und sollten Sie regelmäßig selbst betätigen – das ist die vorgesehene Funktionsprüfung durch den Nutzer und zeigt, ob der FI mechanisch auslöst. Löst er dabei nicht aus, gehört das umgehend einer Elektrofachkraft gemeldet.

Die eigentliche Sicht-, Mess- und Funktionsprüfung der Anlage ist dagegen nach NAV §13 der Elektrofachkraft vorbehalten: Isolationswiderstand und Schutzleiter lassen sich ohne Messgerät und Fachwissen nicht verlässlich beurteilen, und ein eigenmächtig geöffneter Verteiler kann im Schadensfall den Versicherungsschutz gefährden.

Ob und wann sich eine Elektroprüfung für Ihre Wohnung, Ihr Haus oder Ihren Betrieb lohnt, klären wir gerne kostenlos und unverbindlich am Telefon. Den vollständigen Leistungsumfang lesen Sie auch auf unserer Seite Elektroprüfung Dresden.

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